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Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
Ein politisch, wirtschaftlich und sozial geeintes Europa – das war die Vision der europäischen Integration. Um diese Vision zu verwirklichen, wurden nach dem Zweiten Weltkrieg verschiedenste Institutionen und Organisation in Europa gegründet. Eine von diesen Institutionen war die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die Europa wirtschaftlich näher zusammenschweißen sollte.
Die"Europäische Wirtschaftsgemeinschaft"wurde 1957gegründet und war ein Zusammenschluss europäischer Staaten,mit dem Ziel, dieeuropäische Integrationdurch einegemeinsame Wirtschaftspolitikder Mitgliedstaaten voranzutreiben.
Unter "Europäischer Integration" versteht man einen immer enger werden Zusammenhalt / eine immer engere Zusammenarbeit der einzelnen europäischen Länder in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Weitere Informationen dazu findest Du übrigens in der Erklärung "Europäische Integration" hier auf StudySmarter!
Europäische Gemeinschaften
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft war eine von insgesamtdrei Institutionender sogenannten "Europäischen Gemeinschaften", die die europäische Integration fördern sollten:
Übrigens: Die geläufige Abkürzung für die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" lautet"EWG".
Und auch die anderen beiden Institutionen der Europäischen Gemeinschaften besitzen Abkürzungen. Die "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl" wird auch alsEGKS oder Montanunionbezeichnet. Und die "Europäische Atomgemeinschaft" kannst Du kurz auchEAG oder EURATOMnennen.
Genaueres zu den Themen "EURATOM" und "Montanunion (EGKS)" findest Du in den jeweiligen Erklärungen hier auf StudySmarter!
Nach demEnde des Zweiten Weltkriegeskam in Europa (besonders unter den Weststaaten) zunehmend die Idee auf, dass eineengere Zusammenarbeit und ein Zusammenschluss dereinzelnen europäischen Länder(etwa in einem übernationalen Staatenbund) lohnens- understrebenswertwären.
Die Befürworter der europäischen Integration erhofften sich durch so einen Zusammenschluss:
zukünftige Kriege zwischen den europäischen Ländern zuverhindertund die Möglichkeiten solcher Kriege zu verringern,
und die (wirtschaftliche)Konkurrenzfähigkeitmit Großmächten wie den USA und der Sowjetunion zu gewährleisten.
Und tatsächlich wurde im Jahr 1951 mit dem sogenannten "Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)", kurz "Vertrag von Paris" die "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS") gegründet.
Die EGKS war die erstesupranationale Europäische Gemeinschaft und wurde zwischen sechs europäischen Ländern (Frankreich, Italien, Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Niederlande und Luxemburg) gegründet. Der Vertrag und damit auch die EGKS traten dann 1952 in Kraft.
Ein weiterer Schritt in Richtung europäische Integration sollte dann die "Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG)"werden, die einegemeinsame europäische Armee vorsah. Diese scheiterte jedoch im Jahr1954an Frankreich, denn das französische Parlament lehnte die Gründung der EVG ab.
Trotz dieses Rückschlages trieben einige Politiker die Idee der europäischen Integration weiter voran– darunter der französische Politiker Jean Monnet, der niederländische Außenminister Wilhelm Beyen und derbelgische Außenminister Paul-Henri Spaak.
Da eine übernational-europäische Zusammenarbeit politisch und militärisch nicht funktioniert hatte (die EVG war gescheitert), sahen diese Politiker nun das größte Potenzialeiner Kooperation in der Wirtschaft.
Konferenz von Messina
Im Juni 1955fand die Konferenz von Messinastatt, eine Versammlung der Außenminister der EGKS-Mitgliedstaaten. Auf dieser Konferenz wurde unter anderem die Idee einerwirtschaftlichen Zusammenarbeit der Länder diskutiert. Und tatsächlich erklärten die Außenminister am Ende der Konferenz ihre Absicht, eineneuropäischen Binnenmarkt(freier Markt ohne Zollschranken) zwischen den Staaten unter Aufsicht einerzentralen Behördezu ermöglichen.
Um die auf der Konferenz von Messina gefassten Pläne möglichst schnell zu konkretisieren, wurdePaul-Henri Spaakmit dem Vorsitz einesRegierungsausschusses betraut ("Spaak-Kommission"), der sich mit diesem Thema befassen sollte. Die Kommission sollte die Grundlagenund diebestehenden Möglichkeiteneines solchen wirtschaftlichen Zusammenschlusses der europäischen Länder ausarbeiten.
1956legte die Kommission den EGKS-Staaten den sogenannten "Spaak-Bericht" vor, derkonkrete Vorschlägezur Umsetzung einesgemeinsamen europäischen Marktesund einerZollunion beinhaltete. Der Bericht stieß auf große Zustimmung und nur ein Jahr später wurden die darin geäußerten Vorschläge mit den"Römischen Verträgen"und derGründung der "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft"in die Tat umgesetzt.
Schon bei der Konferenz von Messina war nicht nur eine wirtschaftliche Kooperation Gesprächsthema, sondern auch eine mögliche Zusammenarbeit der europäischen Staaten im Bereich der Kernenergie. So legte die Spaak-Kommission ebenfalls einen Vorschlag für eine europäische Atomgemeinschaft vor. Auch diese wurde in den Römischen Verträgen umgesetzt und so entstand nicht nur die EWG, sondern auch die "Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM)".
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1957 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – Gründung
DieGründungder "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)" wurde am25. März 1957 in Rom mit der Unterzeichnung des"Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" beschlossen.
Dieser Gründungsvertrag war einer von zwei "Römischen Verträgen", zusammen mit dem "Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft".
Unterzeichner des EWG-Vertrags waren die sechs europäischen Staaten,die auch schon die EGKS gegründet hatten:
Der Vertrag trat am 01. Januar 1958 offiziell in Kraft.
Wenn Du mehr über die "Römischen Verträge" wissen möchtest, dann wirf gerne einen Blick in die dazugehörige Erklärung hier auf StudySmarter!
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – Aufgaben
Im EWG-Vertrag wurden zahlreicheZielebeziehungsweiseAufgabenbenannt, für deren Erfüllung sich die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" einsetzten sollte.
Die EWG:
sollte einen engeren Zusammenschlussder einzelnen europäischen Länder und Völker vorantreiben.
sollte gemeinsamen wirtschaftlichen Fortschritt durch vereintes Handeln der Länder und eine gemeinsame Handelspolitik ermöglichen.
sollte (wirtschaftliche) Schrankenzwischen den Mitgliedstaaten beseitigen, um ein Wirtschaftswachstum zu ermöglichen.
sollte die Schaffung von besseren Lebens- und Arbeitsbedingungenfür die Völker zum Ziel haben undwirtschaftlich nicht so gutaufgestellte Mitgliedstaaten unterstützen (Angleichung und Annäherungder Volkswirtschaften).
Die Hauptaufgabe / das Hauptziel der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft war es also zusammenfassend, deneuropäischen Markt zu vereinheitlichen und eine vollständigewirtschaftliche Integration der einzelnen Mitgliedstaaten zu ermöglichen.
Um dies zu erreichen, sollte:
eingemeinsamer Wirtschaftsraumgeschaffen werden,
eine gemeinsame Zollunion errichtetwerden,
und einegemeinsame (Wirtschafts-)Politikerarbeitet und verfolgt werden.
Im Folgenden wirst Du erfahren, wie genau diese drei Punkte in der Realität von der "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" umgesetzt wurden.
Gemeinsamer Wirtschaftsraum
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wollte die einzelnen und isolierten Märkte ihrer Mitgliedstaaten zu einem gemeinsameneuropäischen Binnenmarkt zusammenführen – zu einem freien Wirtschaftsraum ohne Beschränkungen.
Dazu wurden von der EWG die "Vier Freiheiten" des europäischen Binnenmarktes eingeführt:
Der freie Verkehr von Waren:Nun war freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten möglich und das ohne Zölle und Beschränkungen (dazu gleich noch mehr).
Der freie Verkehr von Personen:Nun herrschte Niederlassungsfreiheit für Personen, das bedeutete, sie durften sich frei in den Mitgliedstaaten aufhalten und dort auch einer Tätigkeit nachgehen. Auch Unternehmen durften sich nun in einem Land ihrer Wahl niederlassen.
Der freie Verkehr von Dienstleistungen:Dienstleistungen durften nun grenzüberschreitend angeboten und ausgeübt werden.
Der freie Verkehr von Kapital:Einschränkungen beim übernationalen Zahlungsverkehr wurden aufgehoben.
Diese "Vier Freiheiten" sollten dengemeinsamen europäischenMarkt und einenfreien Wettbewerb ermöglichen und so zuwirtschaftlichem Wachstum beitragen. Übergreifend dazu verfolgten die EWG-Mitglieder eine stetigeAnnäherung ihrer Sozial- und Wirtschaftspolitik, um die Mitgliedstaatenenger zusammenzuführen(Integration) und so auch dieArbeits- und Lebensbedingungenin den einzelnen Ländern zunehmendzu verbessern und einander anzugleichen.
Freier Warenverkehrohne Beschränkungenauf dem gemeinsamen Markt, so, wie er in den Vier Freiheiten vorgesehen war, wäreohne ein gemeinsames Zollgebiet nicht möglich gewesen. So schlossen sich die EWG-Mitgliedstaaten 1968offiziell zu einerZollunionzusammen, um einen freien Binnenmarkt in ihrem Einflussgebiet zu ermöglichen.
Zölle an den Binnengrenzen(Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten) wurden aufgehoben.
Die sogenannte "Kontingentierung", also eine Mengenbeschränkung von Waren bei Ein- und Ausfuhr, im Binnenhandel wurdeabgeschafft.
Eingemeinsamer Außenzoll(Zoll an den Außengrenzen der EWG-Staaten) bei Einfuhr von Waren aus Drittstaaten wurde eingeführt.
Die Abschaffung der Zölle hatte enorme Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft. Ein Beispiel: Allein in den Jahren von 1958 bis 1970 versechsfachte sich der Handel zwischen den Mitgliedstaaten.
Gemeinsame Politik
Um eine europäische Integration im Bereich der Wirtschaft zu erreichen, war es dringend notwendig, dass sich die Mitgliedstaaten aufeine gemeinsame Politik in diesem Bereich verständigten. Hierfür sollte eineschrittweise Annäherung der einzelnen Landespolitikenerfolgen, um eine fundierte Zusammenarbeit der Staaten zu ermöglichen.
Und wie bereits angesprochen gelang dies in vielen Bereichen auch:
Durch eine gemeinsame Wirtschafts- und Sozialpolitikder EWG wurde ein freier Binnenmarkt geschaffen, der nicht nur die Wirtschaft ankurbelte, sondern auch die Arbeits- und Lebensbedingungen in den einzelnen Ländern positiv beeinflusste und einander annäherte.
Durch einegemeinsame Handelspolitikder EWG wurde die Zollunion ermöglicht und so sowohl der Binnen- als auch der internationale Handel gestärkt.
Und auch in weiteren Bereichen konnten sich die EWG-Mitglieder auf eine Annäherung ihrer Politiken einigen: so etwa in derAgrarpolitik, der Umweltpolitik und der Industriepolitik.
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Bis zum Jahr1973 waren nur die Gründungsmitglieder Frankreich, Italien, die Bundesrepublik Deutschland und die drei Beneluxstaaten Teil der"Europäische Wirtschaftsgemeinschaft". Ab1973gab es dann insgesamt drei Erweiterungen:
1973:Dänemark, Irland und Großbritannien traten der EWG bei.
1981:Griechenland trat der EWG bei.
1986:Portugal und Spanien traten der EWG bei.
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Abb. 1 - Die Gründungsmitglieder der EWG (grün) und die später beigetretenen Mitglieder der EWG (blau).
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – Organe
Nun hast Du bereits einiges über die Ziele, die Aufgaben und die Errungenschaften der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erfahren. Aber wie genau war die "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)" als Institution eigentlichorganisiertund von wem wurden die Beschlüsse getroffen?
Die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" hatte laut EWG-Vertrag fünf verschiedene Organemit unterschiedlichen Befugnissen und Aufgaben: den Ministerrat, die Kommission, die parlamentarische Versammlung, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Gerichtshof.
Die drei letztgenannten Organe teilte sich die EWG übrigens mit den anderen beiden Europäischen Gemeinschaften der EGKS und der EURATOM. Dies wurde bereits im "Abkommen über gemeinsame Organe der Europäischen Gemeinschaften"zusammen mit den "Römischen Verträgen" 1957 vereinbart.
Organe der EWG
Funktion innerhalb der EWG
Ministerrat
setzte sich ausRegierungsvertretern der Mitgliedstaaten zusammen.
hatte dieEntscheidungsgewalt in der EWG.
die Beschlüsse/Gesetzesentwürfe, über die der Rat entschied, wurden meistens von der Kommission vorgelegt.
Kommission
warregierungsunabhängig.
Mitglieder wurden aufgrund ihrerfachlichen Kompetenzenernannt.
vertrat Interessen der Gemeinschaft und dereuropäischen Integrations-Vision.
hatte dasGesetzesinitiativrecht(Gesetzentwürfe einbringen).
hatte dieDurchführungsbefugnis(Durchführung und Durchsetzung der vom Rat erlassenen Beschlüsse/Gesetze).
Parlamentarische Versammlung
bestand ausAbgesandten der jeweiligen Länderparlamente.
hatte einBeratungs- und Kontrollrecht.
konnteStellungnahmezu Gesetz- und Beschlussentwürfen der Kommission oder des Rates abgeben.
konnteÄnderungsvorschlägeunterbreiten.
konnte einMisstrauensvotum gegen die Kommission vorlegen.
Wirtschafts- und Sozialausschuss
Mitglieder warenVertreter der wirtschaftlichen und sozialen Gruppen, die durch die Entscheidungen und Beschlüsse der EWG betroffen waren (etwa Landwirte, Handwerker, Erzeuger etc.).
reine Beratungsfunktionfür die Kommission.
Gerichtshof
regelte sämtlicheRechtsfragen (etwa Auslegung des EWG-Vertrags, Rechtmäßigkeit der getroffenen Beschlüsse und der Durchführung, Verletzung des Vertrags etc.).
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – Fusionsvertrag und Europäische Gemeinschaft (EG)
Bereits mit dem"Abkommen über gemeinsame Organe der Europäischen Gemeinschaften" 1957 wurde beschlossen, dass sich dieEGKSund die neu gegründeten Institutionen derEWG und der EURATOM einige ihrer Organe teilensollten (die parlamentarische Versammlung, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Gerichtshof).
Dennoch besaßen die drei Gemeinschaften immer nocheigene Räte und Kommissionen.
EG-Fusionsvertrag (1965/1967)
Dies änderte sich dann im Jahr1965,als die Mitgliedstaaten der drei "Europäischen Gemeinschaften" den sogenannten "EG-Fusionsvertrag" unterzeichneten.
In diesem Vertrag wurde nämlich die Zusammenlegung der jeweiligen Räte und Kommissionen der drei Institutionen ab dem 01. Januar 1967 beschlossen. Dadurch wurdensämtliche Organe der EGKS, der EWG und der EURATOM endgültig miteinander verschmolzen.
Dennoch existierten die drei Gemeinschaften separat weiter.
Vertrag von Maastricht (1992/1993)
Im"Vertrag von Maastricht" von 1992wurde schließlich beschlossen, die EWG zur "Europäischen Gemeinschaft (EG)"weiterzuentwickeln – der Vertrag trat 1993 in Kraft. Diese "Umwandlung" der EWG in die EG war Ausdruck derqualitativen Veränderungen, die die Gemeinschaft durchlaufen hatte. Die EWG war schon seit Längerem nicht mehrnur mit wirtschaftlichen Themen beauftragt, sondern war zum Beispiel auch in denBereichen der Sozial- und Umweltpolitik tätig.Dementsprechend wurden die Aufgabenbereiche der EWG neu definiert undaus der "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" wurde die "Europäische Gemeinschaft".
Trotz der Umgestaltung der EWG in die EG zählte die Institution zusammen mit EGKS und EURATOMnoch immer zu den drei "Europäischen Gemeinschaften". Zeitgleich wurde1993 auch die "Europäische Union (EU)"alsDachverbandgegründet und die "Europäischen Gemeinschaften" wurden zu einem von drei integralenBestandteil dieses Dachverbandes.
Mit dem "Vertrag von Maastricht" endete die Geschichte der "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" und die der "Europäischen Gemeinschaft" begann. Wenn Du jetzt wissen möchtest, wie es mit der EG weiterging, dann schau gerne bei der dazugehörigen Erklärung "Europäische Gemeinschaft" vorbei.
ACHTUNG – Verwechslungsgefahr
Die ganzen Namen und Abkürzungen der verschiedenen europäischen Institutionen können manchmal ziemlich verwirrend sein. Vor allem solltest Du aber darauf achten, dass Du die "Europäischen GemeinschafteN(EG)" nicht mit der "Europäischen GemeinschafT (auch EG)" verwechselst.
Der Begriff "Europäischen GemeinschafteN" ist ein Sammelbegriff für die drei Institutionen EGKS, EWG und EURATOM.
Als "Europäische GemeinschafT" hingegen bezeichnet man die EWG nach ihrer Umbenennung im Jahr 1993.
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft - Das Wichtigste
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – Definition:Die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)" war ein Zusammenschluss europäischer Staaten mit dem Ziel, die europäische Integration durch eine gemeinsame Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten voranzutreiben.
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – Gründung:Die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" wurde am 25. März 1957 durch die Unterzeichnung der "Römischen Verträge" gegründet.
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – Mitglieder:Die Gründungsmitglieder der EWG 1957 waren Frankreich, Italien, Bundesrepublik Deutschland (BRD), Belgien, Niederlande und Luxemburg. Später kamen dann noch Dänemark, Irland, Großbritannien, Griechenland, Portugal und Spanien hinzu.
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – Aufgaben:Die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" schuf in ihrem Wirkungsbereich einen gemeinsamen europäischen Binnenmarkt durch die Einführung der "Vier Freiheiten" (Warenverkehrsfreiheit, Personenverkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit) und der Errichtung einer Zollunion.
Aufgrund erweiterter Kompetenzen (neben Wirtschafts- später auch Sozial- und Umweltpolitik) wurde die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" 1992 im "Vertrag von Maastricht" zur "Europäischen Gemeinschaft (EG)" umgewandelt.
Nachweise
Küsters, Hanns Jürgen (1982). Die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Nomos-Verl.-Ges.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
Was versteht man unter der EWG?
Die EWG, also die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, war ein Zusammenschluss europäischer Staaten mit dem Ziel, die europäische Integration durch eine gemeinsame Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten voranzutreiben.
In welchem Land wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft beschlossen?
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wurde in Italien beschlossen, nämlich im Jahr 1957 mit der Unterzeichnung der "Römischen Verträge" in der Stadt Rom.
Wie lauten die Gründungsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft?
Die Gründungsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft waren:
Frankreich
Italien
Bundesrepublik Deutschland (BRD)
Belgien
Niederlande
Luxemburg
Was war das Ziel der EWG?
Das Hauptziel der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft war es, den europäischen Markt zu vereinheitlichen und eine vollständige wirtschaftliche Integration der einzelnen Mitgliedstaaten zu ermöglichen.
Dazu sollte ein gemeinsamer Wirtschaftsraum geschaffen werden, eine Zollunion errichtet werden und eine gemeinsame (Wirtschafts-)Politik erarbeitet und verfolgt werden.
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