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Finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler – Deine Möglichkeiten

Du fragst dich, welche Möglichkeiten du bereits zu Schulzeiten in Sachen finanzieller Unterstützung hast? Dann bist du bei diesem Artikel genau richtig. Wir zeigen dir, welche finanzielle Unterstützung dir als Schülerin oder Schüler zustehen und wie du dir deine Schulzeit finanzieren kannst!

Finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler – Deine Möglichkeiten StudySmarter Magazine

Finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler vom Staat

Auch Schüler und Schülerinnen können neben Studierenden finanzielle Unterstützung in Form von BAföG vom Staat erhalten. Die Voraussetzungen für das Schüler-BAföG unterscheiden sich nur geringfügig von den Voraussetzungen für Studierende.

Schüler und Schülerinnen bekommen Bafög wenn:

  1. Sie deutsche Staatsbürger oder Staatsbürgerin sind oder ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland haben
  2. Zu Beginn des Schulbesuchs das Alter von 45 Jahren nicht überschritten wird
  3. Sie eine schulische Berufsausbildung oder einen allgemein bildenden Schulabschluss auf dem 2. Bildungsweg machen
  4. Wer auf eine allgemein bildende Schule geht (Hauptschule, Realschule oder Gymnasium) kann nur BAföG bekommen (nur, wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig ist) – auch berücksichtigt wird, wer eine eigene Wohnung benötigt, weil die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt ist, um zu Hause zu wohnen.

Schüler-BAföG Beispiel

Schüler und Schülerinnen ohne Ausbildung und Wohnsitz bei den Eltern 262€
Schüler und Schülerinnen mit  Ausbildung und Wohnsitz bei den Eltern 474€
Schüler und Schülerinnen ohne Ausbildung und eigenem Wohnsitz 632€
Schüler und Schülerinnen mit Ausbildung und eigenem Wohnsitz 736€

Wer also eine abgeschlossene Berufsausbildung und einen eigenen Wohnsitz vorweisen kann, bekommt mehr BAföG.

Wichtig! Schüler-BAföG gibt’s vom Staat als Zuschuss. Es muss also, ähnlich wie ein Stipendium, nicht zurückgezahlt werden! Bei dem Studierenden-BAföG ist das anders, hier muss die Hälfte des Gesamtbetrags an den Staat zurückgezahlt werden.

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Finanzielle Unterstützung beim Auslandsjahr für Schülerinnen und Schüler

Finanzielle Unterstützung für Schüler und Schülerinnen im Ausland gibt es in Form des Auslands-BAföG. Der Aufenthalt muss dafür mindestens 6 Monate betragen. Rein von der Schulart ist Auslands-BAföG grundsätzlich an folgenden Schulen möglich:

  • Gymnasium ab Klasse 11 (Abitur nach 13 Jahren, G9)
  • (Berufs-)Fachschulklassen mit berufsqualifizierendem Abschluss und mind. zweijähriger Ausbildungsdauer
  • Fach(ober)schulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt

Auslands-BAföG

Die Höhe des Auslands-BAföGs ist abhängig von der Schulform:

Schulart Summe
Gymnasium (ab 11 Klasse) 632€
Berufsfachschule 632€
Fach(ober)schule (Ausbildung nicht vorausgesetzt) 632€
Fachoberschule (nach abgeschlossener Berufsausbildung) 736€
Fachschule (nach abgeschlossener Berufsausbildung) 781€

 

Finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler außer Bafög

Neben den oben genannten BAföG-Leistungen, gibt es auch noch weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler. Im Folgenden stellen wir dir drei dieser Möglichkeiten genauer vor:

  • Wohngeld
  • Unterstützung für Nachhilfestunden
  • Stipendien

Finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit eigener Wohnung

Wohngeld steht dir als Schülerin oder Schüler nur zu, wenn du keinen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hast. Leider ist der Anspruch auf Wohngeld auch dann nur selten der Fall. Dein Anspruch auf Wohngeld wird anhand von Kriterien bestimmt. Zum Beispiel ist die Einkommenshöhe ausschlaggebend. Hier zählt auch das Einkommen der Eltern mit dazu, die während der Erstausbildung unterhaltspflichtig sind.

In einem Fall haben Schülerinnen und Schüler grundsätzlich einen Anspruch auf Wohngeld. Nämlich dann, wenn sie als Mieterin oder Mieter mit weiteren Familienangehörigen zusammen wohnen. Sind diese Voraussetzungen bei dir gegeben, könntest du Anspruch auf Wohngeld haben. Weitere Informationen zum Wohngeld findest du hier.

Finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler Nachhilfe

Wenn deine Eltern Arbeitslosengeld II erhalten, haben sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung aus dem sogenannten Bildungspaket. Die Leistungen des Bildungspakets kommen insbesondere für Schülerinnen und Schüler in Betracht, deren Eltern das Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten oder die den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Auch in einigen weiteren Fällen können Schülerinnen und Schüler bzw. Familien Anspruch auf das Bildungspaket haben. Nähere Informationen findest du hier. Deine Stadt oder Kommune übernimmt dann bestimmte Kosten für Schulbedarf, Sportvereine oder Nachhilfe zum Teil oder ganz. Die kostenlose Nachhilfe kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt werden, sofern du keine Ausbildungsvergütung erhältst.

Eine Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht wäre auch ohne Sozialleistungen möglich, wenn z. B. das Einkommen nur knapp über der Grenze liegt. Dann sollten deine Eltern Kontakt zu ihrem Jobcenter aufnehmen. Voraussetzung für kostenlose Nachhilfe ist allerdings der pädagogische Bedarf: Es darf kein vergleichbares schulinternes Angebot bestehen und die Schule muss den Nachhilfebedarf schriftlich bestätigen.

Tipp: Für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten können die Kosten auch durch das Bildungspaket übernommen werden, wenn Familien Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Über das jeweilige Jobcenter der Stadt oder Kommune können nähere Informationen erfragt werden.

Bundesweite Stipendien für Schülerinnen und Schüler

Du denkst Stipendien sind nur was für Studierende? Falsch gedacht! Auch als Schüler oder Schülerin kannst du dich für Stipendien bewerben. Oftmals bewerben sich viele junge Menschen gar nicht erst für Stipendien, da viele Irrtümer verbreitet werden: Stipendien gibt es nur für Hochbegabte, Bedürftige oder gesellschaftlich Engagierte. Das stimmt aber nicht! Eine Bewerbung lohnt sich in jeder Schulform und in jedem Alter!

Diese drei Datenbanken können dir dabei helfen ein geeignetes Stipendium für dich zu finden:

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Finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler während Corona

In künftigen Krisensituationen (wie z. B. der Corona-Pandemie), können Schüler und Schülerinnen durch das 28. BAföG-Änderungsgesetz zukünftig vorübergehend BAföG bekommen, auch wenn sie dazu sonst nicht berechtigt sind. So soll verhindert werden, dass die Schule oder Ausbildung abgebrochen werden muss, weil der Nebenjob durch Krisensituationen verloren geht.

 

Finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler Fazit

Es gibt also für jede Schülerin oder jeden Schüler mindestens eine Möglichkeit, sich finanzielle Unterstützung während der Schulzeit zu holen. Zum Abschluss listen wir dir nochmal alle Unterstützungsformen auf:

  • Schüler-BAföG
  • Schüler-Auslands-BAföG
  • Wohngeld
  • Unterstützung bei der Nachhilfe
  • Stipendien
  • Außerordentliche Unterstützung in Krisen (Corona)

Mehr zum Thema Finanztipps findest du hier.

Finanzielle Unterstützung für Schüler: Häufige Fragen und Antworten

Können Schüler Geld vom Staat bekommen?

Ja, auch Schüler und Schülerinnen können neben Studierenden finanzielle Unterstützung in Form von BAföG vom Staat erhalten. Die Voraussetzungen für das Schüler-BAföG unterscheiden sich nur geringfügig von den Voraussetzungen für Studierende.

Welche Hilfen bietet der Staat für junge Leute?

Der Staat bietet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit BAföG oder für Auslandsaufenthalte (min. 6 Monate) auch Auslands-BAföG zu beziehen.

Wie bekomme ich Zuschuss für eine Klassenfahrt?

Für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten können die Kosten auch durch das Bildungspaket übernommen werden, wenn Familien Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Über das jeweilige Jobcenter der Stadt oder Kommune können nähere Informationen erfragt werden.