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Regelstudienzeit – Was du wissen solltest!

Alles zu seiner Zeit – aber manchmal wird die Zeit auch menschengemacht. Jedes Studium hat eine vorgesehene Zeitspanne, in der es absolviert werden kann. Wie lautet die Regelstudienzeit von den bekanntesten Studiengängen und was passiert, wenn man diese verlängert? Gibt es ein Maximum an Überziehung? In diesem Artikel findest du alle Infos zur Regelstudienzeit, inkl. BAföG und Kindergeld.

Regelstudienzeit – Was du wissen solltest! StudySmarter Magazine

Regelstudienzeit Bedeutung

Die Regelstudienzeit bezeichnet die Anzahl von Semestern, die es benötigt, einen Studiengang abzuschließen. Dies ist jedoch ein Richtwert und nicht verpflichtend einzuhalten.

Bei Bachelorstudiengängen liegt die Regelstudienzeit meist bei 6 Semestern, bei manchen Studiengängen kann es auch bis zu 8 Semestern gehen (3 und 4 Jahre). In Masterstudiengängen sind es 2 bis 4 Semester (1–2 Jahre).

 

Regelstudienzeit überschreiten

Wie schon oben erwähnt, ist es nicht schlimm, wenn du die Regelstudienzeit überziehst. Es kommt sogar recht häufig vor. Laut einer statistischen Auswertung von Statista haben im Prüfungsjahr 2020 nur 21,1 Prozent der Absolventen und Absolventinnen in einem Bachelorstudiengang ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen.

Gründe fürs Überschreiten sind oft Nebenjobs, Auslandssemester, Praktika oder zu hoher Prüfungsdruck.

Verlängerung der Regelstudienzeit

Wenn du merkst, dass du die vorgesehene Dauer deines Studiums nicht einhalten kannst, wende dich am besten an die entsprechenden Studienberater oder Beraterinnen. Diese können dir genau sagen, wie lange du in deinem Studiengang überziehen darfst.

Unis und Hochschulen sehen eine Verlängerung von 1-4 Semestern jedoch nicht als problematisch an und du kannst meist problemlos verlängern. Ab 4 Semestern Überzug wird ein Studium oft als „Langzeitstudium“ eingestuft und du musst teilweise Gründe fürs Verlängern vorlegen oder Extragebühren zahlen. Je nach Uni/Hochschule kann es auch zu Zwangsexmatrikulationen kommen, was jedoch selten vorkommt. Brauchst du also mehr als 4 Semester länger, sprich das unbedingt mit deiner Einrichtung ab.

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BAföG

Du bekommst BAföG nur so lange, wie deine Regelstudienzeit angesetzt ist. Sprich, verlängerst du deinen Bachelorstudiengang, bekommst du nach dem 6. Semester kein BAföG mehr.

Eine Ausnahme ist, wenn du aus schwerwiegenden Gründen dein Studium überziehen musst. Dies ist z. B. Krankheit oder Schwangerschaft und Kindererziehung. Sprich das jedoch unbedingt immer mit dem BAföG Amt ab.

Kindergeld 

Ein wenig leichter ist es beim Kindergeld, dieses bekommst du bis zum 25. Lebensjahr, egal wie oft du verlängerst.

 

Regelstudienzeit verkürzen

Auch wenn viele ihr Studium eher verlängern, kann man es auch verkürzen? An sich ist es möglich, jedoch oft schwer zu erreichen.

  • An öffentlichen Unis oder Hochschulen kannst du Prüfungen vorziehen, dies wird jedoch oft nicht oder nur nach längerer Zeit genehmigt.
  • Anders sieht es bei privaten Unis/Hochschulen oder beim Fernstudium aus. Hier kannst du oft ohne Probleme die Studienzeit verkürzen.

Manche Studiengänge wie Jura haben auch eine Mindeststudienzeit. Wenn du also dein Studium verkürzen möchtest, richte dich immer erst an deine Einrichtung.

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Bekannte Studiengänge

Hier findest du die Regelstudienzeiten vieler bekannter Studiengänge.

Regelstudienzeit Medizin

Für das Medizinstudium sind 12 Semester (6 Jahre) vorgesehen, wobei es in 3 Abschnitte unterteilt ist.

  • I: Vorklinik = 4 Semester (2 Jahre)
  • II: Klinik = 6 Semester (3 Jahre)
  • III: Praktisches Jahr = 2 Semester (1 Jahr)

Durchschnittlich brauchen Studierende jedoch ca. 14 Semester.

Regelstudienzeit Lehramt

Im Lehramtsstudium benötigen Studierende für die Bachelor-Master-Kombi in der Regel 10 Semester (5 Jahre) plus Referendariat. Die Dauer des Referendariats liegt je nach Bundesland zwischen 12 und 24 Monaten.

Die durchschnittliche Studiendauer liegt je nach Fach jedoch zwischen 11 und 12 Semestern.

Regelstudienzeit Jura

Das Jurastudium wird meist in 10 Semestern (5 Jahre) absolviert. Dies teilt sich auf in:

  • Grundstudium (4 Semester/ 2 Jahre)
  • Hauptstudium (6 Semester/ 3 Jahre)

Nach Grund und Hauptstudium kannst du dann das 1. Staatsexamen schreiben, was dich offiziell zum Jurist/Juristin macht. Jedoch nutzen viele Studierenden 1–2 Semester als Vorbereitung fürs Staatsexamen (Repetitorium).

Möchtest du Anwalt/Anwältin oder Richter/Richterin werden, musst du noch das 2. Staatsexamen und ein Referendariat abschließen. Für beides kann mit ca. 4 Semestern gerechnet werden.

Auch wenn die Regelstudienzeit 10 Semester beträgt, brauchen die meisten Studierenden durchschnittlich 12–14 Semester.

Regelstudienzeit: Häufige Fragen und Antworten

Wie lange darf man die Regelstudienzeit überschreiten?

Du kannst meistens problemlos 1–4 Semester verlängern, bevor dein Studium als Langzeitstudium angesehen wird und du eventuell Extrazahlungen betätigen und Gründe fürs Verlängern vorlegen musst. Jedoch wird dies je nach Uni/Hochschule meistens anders geregelt.

Kann man die Regelstudienzeit verkürzen?

An sich ist es möglich, jedoch oft schwer zu erreichen. An öffentlichen Unis oder Hochschulen kannst du Prüfungen vorziehen, dies wird jedoch oft nicht oder nur nach längerer Zeit genehmigt. Anders sieht es bei privaten Unis/Hochschulen oder beim Fernstudium aus. Hier kannst du oft ohne Probleme die Studienzeit verkürzen. Manche Studiengänge, wie Jura, haben auch eine Mindeststudienzeit. Wenn du also dein Studium verkürzen möchtest, richte dich immer erst an deine Einrichtung.

Kann man länger als Regelstudienzeit studieren?

Ja, da die Regelstudienzeit nur ein Richtwert ist und du nicht verpflichtet bist, diesen einzuhalten. Die meisten Studierenden hängen 1–2 Semester an die Regelstudienzeit ran.